Einführung
Die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden befinden sich im Wandel. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner novellierten Fassung von 2024 stellt klare Anforderungen an Neubauten und Sanierungen – insbesondere im Bereich der Heizungstechnik. Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Februar 2026 die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das bisherige GEG ablösen soll.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen beider Gesetze und erläutern, was das für Eigenheimbesitzer, Bauträger und Investoren im Bereich Heizung und Haustechnik bedeutet.
Das GEG 2024 – Die wichtigsten Inhalte
Neubau: Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Neubauten in Neubaugebieten die sogenannte 65-Prozent-Regel: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. In der Praxis bedeutet das, dass klassische Gas- oder Ölheizungen als alleiniges Heizsystem im Neubau nicht mehr zulässig sind.
Folgende Technologien erfüllen die Anforderungen des GEG 2024:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Fernwärme aus erneuerbaren Quellen
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel)
- Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Gas-Brennwert als Spitzenlast)
- Solarthermie in Kombination mit anderen Systemen
- Stromdirektheizungen unter bestimmten Voraussetzungen
Sanierung und Bestandsgebäude
Für Bestandsgebäude gelten die Regelungen erst, wenn die jeweilige Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Große Kommunen (ab 100.000 Einwohner) mussten dies bis zum 30. Juni 2026, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 umsetzen. Solange kein Wärmeplan vorliegt, dürfen weiterhin auch rein fossil betriebene Heizungen eingebaut werden.
Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben werden. Eine Austauschpflicht besteht nur bei Öl- und Gas-Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind.
Fördermöglichkeiten unter dem GEG 2024
Der Staat unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigsten Fördersätze im Überblick:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch
- Einkommensbonus: Weitere 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro
- Geschwindigkeitsbonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen
- Maximal kumulierbar bis zu 70 % Förderung
Die Antragstellung erfolgt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Wir beraten Sie gerne bei der Wahl des passenden Förderprogramms.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – Was sich ändert
Im Februar 2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das bisherige GEG ablösen soll. Das Gesetz soll voraussichtlich vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Abschaffung der 65-Prozent-Regel
Die wohl bedeutendste Neuerung: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen (§§ 71–71p GEG) wird vollständig gestrichen. Damit dürfen künftig auch wieder reine Gas- und Ölheizungen eingebaut werden – allerdings unter neuen Bedingungen.
Die „Bio-Treppe" ab 2029
Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 2029 einen steigenden Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen verwenden. Dieser Anteil beginnt bei 10 % und steigt in festgelegten Stufen bis 2040 an. Hierzu zählen unter anderem Biomethan, grüner Wasserstoff, synthetisches Methan und Bioöl.
Grüngas- und Grünheizöl-Quote ab 2028
Ergänzend zur Bio-Treppe werden Energieversorger verpflichtet, ab 2028 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Gase und Heizöle in ihre Lieferketten einzubringen. Die Quote startet bei etwa 1 % und wird angerechnet auf die Anforderungen der Bio-Treppe.
Technologieoffenheit und Vereinfachung
Das GMG setzt auf Technologieoffenheit: Statt starrer Technologievorgaben sollen künftig Zielwerte und Ergebnisanforderungen im Vordergrund stehen. Die Zwangsberatung beim Heizungstausch entfällt. Zudem soll die kommunale Wärmeplanung vereinfacht werden, insbesondere für kleinere Kommunen.
Was bleibt? Förderung weiterhin gesichert
Auch unter dem GMG bleibt die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bestehen. Die auskömmliche Finanzierung ist laut Regierung bis mindestens 2029 gesichert. Wer jetzt in eine Wärmepumpe, Fernwärme oder ein hybrides Heizsystem investiert, profitiert weiterhin von den aktuellen Fördersätzen.
💡 Unsere Einschätzung
Unabhängig von der Gesetzgebung gilt: Wer heute in eine effiziente Wärmepumpe investiert, macht sich langfristig unabhängig von steigenden Brennstoff- und CO₂-Preisen. Die aktuellen Fördersätze von bis zu 70 % machen den Umstieg so attraktiv wie nie. Warten Sie nicht auf das GMG – handeln Sie jetzt und sichern Sie sich die bestmögliche Förderung.
Wir beraten Sie – persönlich und kompetent
Ob Neubau oder Sanierung, ob Wärmepumpe oder Hybridlösung – als Meisterbetrieb und Ingenieurbüro für Haustechnik begleiten wir Sie von der Beratung über die normkonforme Planung bis zur fachgerechten Ausführung. Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln und finden gemeinsam die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung für Ihr Gebäude.
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