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Heizungsförderung 2026

Heizungsförderung 2026 berechnen – der Förderrechner für Ihre neue Heizung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze für die Heizungsförderung der KfW. Der Rechner zeigt Ihnen in einer Minute, womit Sie rechnen können – Ihre Angaben bleiben dabei in Ihrem Browser.

Förderrechner

Wie viel Zuschuss bekommen Sie?

Fünf Angaben, Ergebnis sofort – nach den Sätzen der KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458).

1. Was soll eingebaut werden?
2. Um welches Gebäude geht es?
3. Wohnen Sie selbst im Haus?

Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.

4. Welche Heizung wird ersetzt?
5. Kosten und Einkommen
Aus einem Angebot oder dem Heizungsrechner. Bei Hybridheizungen nur den Wärmepumpen-Anteil.
Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, laut Steuerbescheid. Bleibt in Ihrem Browser.

Die Regeln im Überblick

Heizungsförderung 2026: Das gilt seit dem 21. Juli

Grundförderung: 30 %

Für den Einbau einer Wärmepumpe, einer Pelletheizung oder einer anderen förderfähigen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien in einem bestehenden Wohngebäude gibt es 30 % Zuschuss. Die Grundförderung erhalten auch private Vermieter.

Klimageschwindigkeits-Bonus: derzeit 16 %

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist –, erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeits-Bonus. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Wer früher tauscht, bekommt mehr.

Einkommens-Bonus: bis zu 40 %

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € erhalten 40 %, bis 40.000 € 30 % und bis 50.000 € 10 % zusätzlich. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen rechnerisch um 10.000 € gemindert.

Höchstgrenzen

Alle Boni zusammen sind auf 80 % gedeckelt – diese Höhe erreichen nur Haushalte in der höchsten Einkommensstufe; sonst liegt der Deckel bei 70 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, im Mehrfamilienhaus je weitere Wohneinheit zusätzliche Beträge. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €.

Was nicht mehr gefördert wird

Eine reine Gasheizung ist nicht förderfähig; bei einer Hybridheizung wird der Wärmepumpen-Anteil gefördert. Der Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen sind zum 21. Juli 2026 entfallen. Neubauten sind von der Heizungsförderung ausgenommen.

So läuft der Antrag

  1. Angebot und Vertrag: Sie erhalten unser Festpreis-Angebot. Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, dass er nur mit Förderzusage gilt.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA): Wir erstellen die BzA und übergeben Ihnen die 15-stellige BzA-ID.
  3. Antrag: Sie stellen den Antrag selbst im Kundenportal „Meine KfW" – vor Beginn der Arbeiten.
  4. Einbau: Nach der Antragstellung bauen wir Ihre neue Heizung ein.
  5. Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD); damit weisen Sie die Umsetzung nach, und die KfW zahlt den Zuschuss aus.

Angaben ohne Gewähr, Stand der Fördersätze: 25.09.2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen der KfW.

FAQ

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.

Zentrale Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr
05251 180 69 90 Frage stellen
Was hat sich am 21. Juli 2026 an der Heizungsförderung geändert?

Der Klimageschwindigkeits-Bonus wurde auf 16 % gesenkt und läuft bis Mitte 2028 aus. Der Einkommens-Bonus ist jetzt gestaffelt – 40 %, 30 % oder 10 %, je nach Haushaltseinkommen. Der Effizienz-Bonus ist entfallen, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken auf 28.000 €, und der Höchstsatz steigt für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf 80 %.

Wer stellt den Förderantrag?

Sie selbst, im Kundenportal „Meine KfW". Wir beraten Sie zu den Boni, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und übergeben Ihnen die 15-stellige BzA-ID, die Sie im Antrag angeben. Bei Einfamilienhäusern ist eine Bevollmächtigung Dritter für den Antrag nicht vorgesehen.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Arbeiten. Der Vertrag mit uns darf vorher geschlossen werden, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält.

Muss ich mein Einkommen im Förderrechner angeben?

Nein, die Angabe ist freiwillig. Sie wird nur in Ihrem Browser verrechnet und weder übertragen noch gespeichert. Ohne Angabe zeigt der Rechner die Förderung ohne Einkommens-Bonus.

Gibt es die Förderung auch für vermietete Häuser?

Ja, die Grundförderung von 30 % erhalten auch private Vermieter. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gibt es dagegen nur für Wohnungen, die der Eigentümer selbst bewohnt.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Für eine erste Einschätzung genügen Gebäudetyp, Wohnfläche und Baujahr.