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TGA-Fachplanung

Lüftungsplanung für Neubau und Mehrfamilienhaus

Dichte Gebäude brauchen eine geplante Lüftung – sonst bleibt die Feuchtigkeit im Haus. Wir erstellen das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und planen die Anlage vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus: Luftmengen, Kanalnetz, Schall- und Brandschutz.

DIN 1946-6
Lüftung von Wohnungen – Konzept und Auslegung
4 Stufen
Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung, Intensivlüftung
mehr als 1/3
der Fenster getauscht: Dann verlangt die Norm ein Lüftungskonzept

Luftwechsel planen statt dem Zufall überlassen

Früher lüfteten Häuser über ihre Undichtheiten. Neue Fenster, gedämmte Dächer und luftdichte Gebäudehüllen haben das beendet – mit Folgen: Feuchtigkeit aus Kochen, Duschen und Atmen bleibt im Raum und schlägt sich an kalten Stellen nieder. Schimmel ist dann nur eine Frage der Zeit.

DIN 1946-6 legt fest, wie viel Luft eine Wohnung braucht, und verlangt ein Lüftungskonzept: den Nachweis, ob die Undichtheiten der Gebäudehülle für den Feuchteschutz genügen oder ob eine lüftungstechnische Maßnahme nötig ist. Wir erstellen dieses Konzept und planen – wo erforderlich – die passende Anlage.

Norm und Planung

Vom Lüftungskonzept zur fertigen Anlage

Wann ein Lüftungskonzept nötig ist

DIN 1946-6 verlangt ein Lüftungskonzept für jeden Neubau. Im Bestand wird es fällig, wenn lüftungstechnisch relevante Änderungen anstehen: im Mehrfamilienhaus, wenn mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird, im Einfamilienhaus ebenso – oder wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Die vier Lüftungsstufen

  • Lüftung zum Feuchteschutz: das Minimum, das Bauschäden verhindert – nutzerunabhängig und ständig
  • Reduzierte Lüftung: für zeitweise Abwesenheit der Bewohner
  • Nennlüftung: der Normalbetrieb für Hygiene und Wohlbefinden
  • Intensivlüftung: zeitweise mehr Luft, etwa beim Kochen oder bei Besuch

Die Luftmengen jeder Stufe richten sich nach der Größe der Wohnung und ihrer Nutzung.

Welche Lüftung zum Gebäude passt

Das Konzept beantwortet, ob freie Lüftung über Querlüftung oder Schächte genügt oder ob eine ventilatorgestützte Lösung nötig ist: eine Abluftanlage mit Außenluftdurchlässen, eine zentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung oder dezentrale Geräte, die sich auch im Bestand ohne großes Kanalnetz nachrüsten lassen. Im Mehrfamilienhaus kommt die Frage hinzu, ob jede Wohnung ein eigenes Gerät bekommt oder zentral für das ganze Haus gelüftet wird.

Die Anlagenplanung

Steht das Konzept, planen wir die Anlage: Luftmengen je Raum, Lage der Zu- und Abluftöffnungen, Kanalnetz mit Druckverlustberechnung, Gerätewahl und Einregulierung. Kanäle brauchen Platz – im 3D-Modell stimmen wir die Trassen früh mit Architektur und Tragwerk ab, damit sie nicht mit Unterzügen oder abgehängten Decken kollidieren.

Schall, Brandschutz und Hygiene

Eine Lüftungsanlage soll man nicht hören: Schalldämpfer und angepasste Luftgeschwindigkeiten gehören in jede Planung, ebenso Telefonieschalldämpfer, damit Gespräche nicht über die Kanäle von Raum zu Raum dringen. Führen Kanäle durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderung, sind Brandschutzklappen oder zugelassene Abschottungen nötig. Und damit die Anlage hygienisch bleibt, planen wir Revisionsöffnungen und den Filterwechsel von Anfang an mit.

Auch für Nichtwohngebäude

Für Büros, Praxen und andere Nichtwohngebäude richtet sich die Auslegung nach DIN EN 16798-3, bei Arbeitsstätten zusätzlich nach der Technischen Regel ASR A3.6. Das Vorgehen ist dasselbe: Luftmengen, Kanalnetz, Schall- und Brandschutz – koordiniert im 3D-Modell.

Leistungsumfang

Was Sie von uns bekommen

  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 mit Nachweis der Lüftung zum Feuchteschutz
  • Vergleich der Varianten: freie Lüftung, Abluftanlage, zentrale oder dezentrale Anlage mit Wärmerückgewinnung
  • Luftmengen je Raum und Lüftungsstufe
  • Kanalnetz mit Druckverlust- und Schallberechnung
  • Brandschutz: Klappen und Abschottungen an Bauteilen mit Anforderung
  • Trassen und Durchbrüche im 3D-Modell, koordiniert mit den anderen Fachplanern
  • Einregulierungswerte für die Inbetriebnahme

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Unterlagen Grundrisse, Nutzung der Räume und – im Bestand – Angaben zu Fenstern und Gebäudehülle.
  2. Lüftungskonzept Nachweis nach DIN 1946-6: Genügt die Infiltration, oder ist eine lüftungstechnische Maßnahme nötig?
  3. Anlagenplanung Variante, Luftmengen, Kanalnetz, Schall- und Brandschutz im 3D-Modell.
  4. Übergabe Konzept, Berechnungen, Pläne und Einregulierungswerte.

FAQ

Häufige Fragen: Lüftungsplanung

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.

Zentrale Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr
05251 180 69 90 Frage stellen
Brauche ich nach dem Fenstertausch ein Lüftungskonzept?

Wenn mehr als ein Drittel der Fenster getauscht wird – im Einfamilienhaus auch, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Das Konzept zeigt, ob die Lüftung zum Feuchteschutz noch ohne zusätzliche Maßnahme gesichert ist.

Reicht es nicht, regelmäßig die Fenster zu öffnen?

Für Hygiene und Wohlbefinden kann Fensterlüftung genügen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nach DIN 1946-6 aber nutzerunabhängig funktionieren – also auch dann, wenn niemand zu Hause ist.

Zentral oder dezentral?

Zentrale Anlagen sind leiser und effizienter, brauchen aber Platz für Kanäle. Dezentrale Geräte lassen sich einfacher nachrüsten. Welche Lösung passt, hängt vom Gebäude ab – das Konzept vergleicht die Varianten.

Planen Sie auch Lüftung für Gewerbe?

Ja. Für Nichtwohngebäude gilt DIN EN 16798-3, für Arbeitsstätten zusätzlich die ASR A3.6. Wir planen Luftmengen, Kanalnetz, Schall- und Brandschutz und stimmen alles im 3D-Modell mit den anderen Gewerken ab.

Projekt zu vergeben?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Für eine erste Einschätzung genügen Gebäudetyp, Bruttogrundfläche und die gewünschten Leistungsphasen.