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TGA-Fachplanung

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B in Paderborn

Jeder Heizkörper bekommt genau die Wassermenge, die er braucht – nicht mehr und nicht weniger. Wir berechnen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, stellen die Anlage ein und bestätigen das Ergebnis auf dem Formular der VdZ, das die KfW für die Heizungsförderung verlangt.

Verfahren B
raumweise Berechnung nach der Fachregel der VdZ
VdZ-Formular
Bestätigung, die die KfW für die Heizungsförderung verlangt
jeder Heizkörper
mit berechnetem Volumenstrom und Voreinstellwert

Warum manche Räume nie richtig warm werden

Wasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands. Ohne Abgleich bekommen die Heizkörper nahe an der Pumpe zu viel, die entfernten zu wenig. Die typische Folge: Einzelne Räume werden nicht warm, also wird die Pumpe höher gestellt und die Vorlauftemperatur angehoben – und das ganze Haus heizt teurer, als es müsste. Pfeifende Ventile und rauschende Leitungen gehören zum selben Bild.

Beim hydraulischen Abgleich wird für jeden Heizkörper und jeden Fußbodenheizkreis berechnet, welcher Volumenstrom nötig ist. Die Ventile werden entsprechend voreingestellt, die Pumpe auf den tatsächlichen Bedarf eingestellt und die Heizkurve angepasst. Das Ergebnis ist gleichmäßige Wärme bei niedrigerer Vorlauftemperatur.

Verfahren A und B

Was beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B passiert

Die Fachregel der VdZ

Wie ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und dokumentiert wird, beschreibt die Fachregel der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie. Sie kennt zwei Verfahren. Beim vereinfachten Verfahren A wird die Heizlast über Näherungswerte je Quadratmeter abgeschätzt. Beim Verfahren B wird sie raumweise nach DIN EN 12831 berechnet, und die vorhandenen Heizflächen werden einzeln geprüft.

Warum für die Förderung Verfahren B gilt

Für die Heizungsförderung der KfW ist der Abgleich nach Verfahren B vorgeschrieben, bestätigt auf dem einheitlichen Formular der VdZ. Das hat einen guten Grund: Nur mit der raumweisen Heizlast lässt sich verlässlich bestimmen, welche Vorlauftemperatur das Haus wirklich braucht – und damit, wie effizient eine Wärmepumpe später arbeitet.

Die Rechenschritte

  • Raumheizlast nach DIN EN 12831 für jeden beheizten Raum
  • Heizflächenprüfung: Welche Leistung bringt jeder Heizkörper bei der geplanten Vorlauf- und Rücklauftemperatur?
  • Auslegungstemperaturen so niedrig, wie es die Heizflächen zulassen
  • Volumenströme je Heizkörper und Heizkreis
  • Rohrnetz und Ventile: Druckverluste, Voreinstellwerte der Thermostatventile, bei Bedarf Differenzdruckregler für einzelne Stränge
  • Pumpe und Regelung: Förderhöhe, Betriebsart und Heizkurve

Einstellen, nicht nur berechnen

Eine Berechnung allein verbessert noch nichts – erst die eingestellten Ventile tun das. Wo alte Thermostatventile nicht voreinstellbar sind, werden sie getauscht. Bei Flächenheizungen werden die Durchflüsse am Heizkreisverteiler eingestellt. Weil wir planen und ausführen, stellt dieselbe Firma ein, die gerechnet hat – ohne Übergabeverluste zwischen Büro und Baustelle.

Vorgeschrieben – auch unabhängig von der Förderung

Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt in Gebäuden mit sechs oder mehr Wohnungen einen hydraulischen Abgleich. Für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern ist er damit keine Kür. Welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten, klären wir vor Beginn.

Leistungsumfang

Was Sie von uns bekommen

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Aufnahme und Leistungsprüfung der vorhandenen Heizkörper
  • Berechnung von Volumenströmen und Voreinstellwerten nach Verfahren B
  • Tausch nicht voreinstellbarer Ventile, wo nötig
  • Einstellung von Ventilen, Pumpe und Heizkurve vor Ort
  • Bestätigung auf dem VdZ-Formular für den Förderantrag
  • Einstellwert-Tabelle für jeden Heizkörper – nachvollziehbar für spätere Arbeiten

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Aufnahme Wir erfassen Räume, Heizkörper, Ventile und Pumpe – im Bestand vor Ort.
  2. Berechnung Heizlast, Heizflächenprüfung, Volumenströme und Einstellwerte nach Verfahren B.
  3. Einstellung Ventile voreinstellen, Pumpe und Heizkurve anpassen, wo nötig Ventile tauschen.
  4. Nachweis VdZ-Bestätigung und Einstellwert-Tabelle – bereit für den Förderantrag.

FAQ

Häufige Fragen: Hydraulischer Abgleich

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.

Zentrale Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr
05251 180 69 90 Frage stellen
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B?

Verfahren A schätzt die Heizlast über Näherungswerte je Quadratmeter. Verfahren B berechnet sie raumweise nach DIN EN 12831 und prüft jede Heizfläche einzeln. Für die Heizungsförderung der KfW ist Verfahren B vorgeschrieben.

Brauche ich den Abgleich für die KfW-Förderung?

Ja. Bei der Heizungsförderung der KfW gehört der hydraulische Abgleich nach Verfahren B zu den technischen Mindestanforderungen und wird auf dem Formular der VdZ bestätigt.

Lohnt sich der Abgleich auch ohne neue Heizung?

In vielen Fällen ja: Räume werden gleichmäßiger warm, Strömungsgeräusche verschwinden, und die Vorlauftemperatur kann sinken. Wie viel das im Einzelfall bringt, hängt vom Zustand der Anlage ab.

Muss ich dafür Heizkörper tauschen?

Nur, wenn ein Heizkörper die nötige Leistung bei der geplanten Vorlauftemperatur nicht schafft oder ein Ventil sich nicht voreinstellen lässt. Das zeigt die Berechnung – Sie entscheiden danach.

Gilt das auch für die Fußbodenheizung?

Ja. Dort werden die Durchflüsse der einzelnen Heizkreise am Verteiler eingestellt – auf Grundlage derselben raumweisen Berechnung.

Projekt zu vergeben?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Für eine erste Einschätzung genügen Gebäudetyp, Bruttogrundfläche und die gewünschten Leistungsphasen.