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Lüftung

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – für Neubau und Fenstertausch

Wer neu baut oder einen Großteil der Fenster tauscht, braucht ein Lüftungskonzept. Wir erstellen es für Sie, erklären das Ergebnis verständlich – und setzen die Maßnahmen auf Wunsch gleich um.

Wann ein Lüftungskonzept nötig ist

Die DIN 1946-6 regelt die Lüftung von Wohnungen. Sie verlangt ein Lüftungskonzept für jeden Neubau und bei lüftungstechnisch relevanten Änderungen im Bestand: wenn in einem Haus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Das Konzept prüft, ob die Luft, die zum Schutz vor Feuchte ausgetauscht werden muss, auch ohne Zutun der Bewohner hereinkommt – über die natürliche Undichtheit der Gebäudehülle. Ist das Haus dafür zu dicht, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Für Fensterbauer und Handwerker ist das Konzept zugleich ein wichtiger Nachweis, dass sie ihre Hinweispflicht erfüllt haben.

Inhalt und Ablauf

Was im Lüftungskonzept steht

Die vier Lüftungsstufen

Die Norm unterscheidet vier Stufen des Luftwechsels:

  • Lüftung zum Feuchteschutz: das Minimum, das ohne Zutun der Bewohner sichergestellt sein muss – auch wenn niemand zu Hause ist
  • Reduzierte Lüftung: für den Normalbetrieb bei zeitweiser Abwesenheit
  • Nennlüftung: für den Normalbetrieb bei Anwesenheit
  • Intensivlüftung: für Spitzen, etwa beim Kochen oder Wäschetrocknen

Entscheidend für die Frage „Maßnahme ja oder nein" ist die erste Stufe. Die übrigen Stufen dürfen auch über das Öffnen der Fenster erreicht werden.

Was wir für das Konzept brauchen

  • Grundrisse mit Raumgrößen und -nutzung
  • Angaben zur Lage des Gebäudes (windstark oder windschwach)
  • Baujahr und geplante Maßnahmen: Fenstertausch, Dämmung, Dach
  • Vorhandene Lüftungseinrichtungen, etwa Abluftventilatoren in innenliegenden Bädern

Mögliche Maßnahmen

Reicht die natürliche Undichtheit nicht aus, gibt es eine Reihe von Lösungen – von einfach bis komfortabel: Außenluftdurchlässe im Fenster oder in der Wand, Abluftanlagen für Bad und Küche, dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung bis zur zentralen Wohnraumlüftung. Wir empfehlen die Lösung, die zu Haus, Nutzung und Budget passt.

Lüftungskonzept und Lüftungsplanung

Das Lüftungskonzept beantwortet, ob gelüftet werden muss. Die Planung einer Anlage – Luftmengen je Raum, Kanalnetz, Schall – ist der nächste Schritt. Für Architekten und Bauträger übernehmen wir beides als Fachplanung; mehr dazu unter TGA-Planung.

Hersteller

Mehr zur Wohnungslüftung

Links zu den Herstellern öffnen in einem neuen Fenster. Welches Produkt zu Ihrem Haus passt, besprechen wir mit Ihnen.

FAQ

Häufige Fragen: Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.

Zentrale Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr
05251 180 69 90 Frage stellen
Ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Die DIN 1946-6 verlangt es für Neubauten und bei lüftungstechnisch relevanten Änderungen, etwa wenn mehr als ein Drittel der Fenster getauscht wird. Als anerkannte Regel der Technik ist sie für Planer und ausführende Betriebe maßgeblich.

Was kostet ein Lüftungskonzept?

Das hängt von Größe und Grundriss des Gebäudes ab. Für ein Einfamilienhaus ist es ein überschaubarer Aufwand. Nennen Sie uns Wohnfläche und Anlass – wir machen Ihnen ein Festpreis-Angebot.

Muss nach dem Konzept immer eine Lüftungsanlage eingebaut werden?

Nein. Oft genügen einfache Maßnahmen wie Außenluftdurchlässe in den Fenstern, manchmal ist gar keine Maßnahme nötig. Das Konzept zeigt die kleinste ausreichende Lösung.

Wer erstellt das Lüftungskonzept beim Fenstertausch?

Häufig der Fensterbauer, ein Energieberater oder ein Fachplaner. Wir erstellen es als Haustechnik-Fachbetrieb mit Ingenieurplanung – und können die Maßnahmen danach auch umsetzen.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Für eine erste Einschätzung genügen Gebäudetyp, Wohnfläche und Baujahr.